Bewältigung zukünftiger Krisen: Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen werden benötigt, um effektiv und effizient zu reagieren und finanzielle Hilfen bedarfsgerecht zu verteilen?

Deutschland befindet sich seit einigen Jahren im Krisenmodus. Die Flut im Ahrtal, die Covid 19 Pandemie oder die Energie- und Flüchtlingskrise haben die öffentliche Verwaltung vor große Herausforderungen gestellt. Dabei sind zum Teil erhebliche Mängel der rechtlichen Rahmenbedingungen der Krisenbewältigung deutlich geworden. Dies betraf sowohl die unmittelbare Krisenintervention als auch die Verteilung finanzieller Hilfen. Dementsprechend hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2022/23 gefordert, Hilfen gezielter und sachgerechter zu verteilen, um den Staatshaushalt nicht unnötig zu belasten.

Da damit zu rechnen ist, dass sich derartige Krisen häufen werden, gelegentlich ist die Rede von „Polykrise“, soll die Abteilung die Frage beantworten, mithilfe welcher Organisationsstrukturen und Verfahren zukünftig besser geholfen werden kann. Hierfür werden die Gemeinsamkeiten der hinter uns liegenden Krisen herausgearbeitet und das bestehende Instrumentarium, etwa des Katastrophenschutzes, analysiert, um Vorschläge für eine adäquate Kriseninfrastruktur zu entwickeln. Dabei geht es weniger um langfristige Problemlagen wie beispielsweise die Klimakrise als um unvorhergesehene Ereignisse im Sinne eines Schocks. Hier muss der Staat unter Unsicherheit in Zeitnot handeln, so dass es im Vorhinein Kriseninterventionsstrukturen und Verfahren bedarf, um sofort handlungsfähig zu sein. Begrenzte Ressourcen müssen möglichst effektiv und effizient eingesetzt werden. Zudem werfen Krisen Fragen der Eigenverantwortung ebenso wie des sozialen Ausgleichs auf.

Das Abteilungsthema spannt einen weiten Bogen über das Staatsorganisationsrecht, das Haushaltsrecht, den Katastrophenschutz, das Steuerrecht und das Sozialrecht. Dabei geht es unter anderem um die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, aber auch die Einbindung privater Hilfsorganisationen. Zum anderen soll erarbeitet werden, nach welchen Kriterien finanzielle Hilfen zu verteilen sind, wie deren bestimmungsgemäßer Einsatz im Nachhinein kontrolliert werden kann, inwieweit auf vorhandene Informationen zurückgegriffen werden kann und ob bestehende Verwaltungsstrukturen der Finanz- und Sozialverwaltung genutzt werden können.

Prof. Dr. Florian Becker, LL.M., Kiel (Gutacher)

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn (1990-1994) und dem ersten juristischen Staatsexamen (1995) arbeitete Florian Becker als wissenschaftliche Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Joachim Burmeister, Universität Köln. Dort promovierte er mit einer Arbeit zu der „Vernetzung der Landesbanken“ (1997). Er absolvierte ein Postgraduiertenstudium an der Universität Cambridge (1997), wo ihm der „Clive Parry Prize (Overseas) for International Law“ verliehen wurde. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen (1999) trat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn, bei Christoph Engel ein (2000-2004) und habilitierte sich in Bonn (2004) für die Fächer „Staats- und Verwaltungsrecht, einschließlich Rechtsvergleichung und Europarecht“. Nach einer Professur an der Aberdeen University Law School (2004-2008) übernahm Florian Becker mit Unterstützung des Förderprogramms der Alfred Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“ einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der CAU Kiel (2008) – ist aber nach wie vor auch in Aberdeen tätig. Becker lehnte einen Ruf nach Münster ab (2013). In demselben Jahr gründete er in Kiel das Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht, dessen geschäftsführender Direktor er auch ist. Becker war zudem Prodekan (2012-2014 und 2016-2018) und Dekan (2014-2016) der Kieler Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie Mitglied des Senats der Universität (2016-2018).

Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M., Heidelberg (Gutachter)

Hanno Kube hat an den Universitäten Heidelberg, Genf und Cornell/New York Rechtswissenschaft studiert. Nach Promotion und Habilitation in Heidelberg war er als Professor an den Universitäten Eichstätt-Ingolstadt und Mainz tätig. Seit 2014 ist er Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg und hat den dortigen Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Finanz- und Steuerrechts inne. Er ist Herausgeber des Handbuchs des Staatrechts und eines Einkommensteuer-Großkommentars; verschiedene Gastprofessuren; Prozessvertretungen; Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft; ordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.

Prof. Dr. Peter Axer, Heidelberg (Referent)

nach Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und erstem Staatsexamen 1990 Promotion 1993; zweites Staatsexamen 1994 nach Referendarzeit im OLG-Bezirk Köln; Habilitation 1999 an der Universität Bonn nach Assistentenzeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dres. h.c. Isensee mit der Arbeit „Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung“; nach Tätigkeit als Professor an der Universität Siegen und als Professor an der Universität Trier, dort auch Dekan von März 2008 bis Februar 2009, seit April 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Sozialrecht in Verbindung mit dem Öffentlichen Recht an der Universität Heidelberg und Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht; seit Ende 2009 zudem Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim; von November 2013 bis November 2021 Richter im Nebenamt beim Landessozialgericht Baden-Württemberg; seit März 2021 Mitglied im Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Paktes für den ÖGD; seit Oktober 2022 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg

Stv. Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind, Hannover (Referent)

Dr. Joachim Schwind (Jahrgang 1976), Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hannover, dort Leitung des Referates I (Verfassungs- und öffentliches Dienstrecht, Rettungsdienst, Kommunal- und Ordnungsrecht, Grundsatzfragen des Europarechts). Rechtswissenschaftliches Studium an der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel und in Surrey/Großbritannien. Erstes Staatsexamen und Diplom-Jurist (Universität Kiel) 2002, danach Promotion zum Dr. iur. bei Bundesminister a.D. Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig mit Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes zu einem staats- und europarechtlichen Thema. Referendariat u.a. mit Station an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 2007 Große Juristische Staatsprüfung (Gemeinsames Prüfungsamt Hamburg). Seit 2007 Referent, seit 2008 Beigeordneter und seit 2013 Geschäftsführer beim Niedersächsischen Landkreistag. Zahlreiche rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen, insbesondere zum Kommunalrecht. Herausgeber des Kommentars zum Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz, Kommentierungen u.a. zum Wasserhaushaltsgesetz und zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dr. Schwind ist u.a. stellvertretender Vorsitzender des Landesbeirats für den Katastrophenschutz und Mitglied des Landesausschuss Rettungsdienst in Niedersachsen.

Dr. Heike Spieker, Berlin (Referentin)

Studium an der Ruhr-Universität Bochum (1982 – 1988); Juristische Staatsexamina 1988 und 1992; wissenschaftliche Mitarbeiterin und wissenschaftliche Assistentin am Institut für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum (Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Knut Ipsen) 1988 – 1994 sowie 1996 – 2000, wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Knut Ipsen, 1994 – 1996; Promotion an der Ruhr-Universität Bochum 1992; seit 2000 Deutsches Rotes Kreuz – Generalsekretariat, stv. Bereichsleiterin „Nationale Hilfsgesellschaft“ (2007 – 2021), seit 2021 Leiterin Verbindungsbüro DRK – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; 2015 – 2016 Bundeskoordinatorin der DRK-Nothilfe für Geflüchtete; seit 2012 Adjunct Lecturer am University College Dublin; Lehrbeauftragte der Universitäten Lugano, Witten-Herdecke, Bochum und der U.S. Air Force Academy; Mitglied verschiedener (Regierungs-)Delegationen zu diplomatischen und internationalen Konferenzen.

Prof. Dr. Johanna Hey, Köln (Vorsitzende)

1990-1994 Studium an der Universität Würzburg. 1995-1997 Referendariat im OLG Bezirk Köln und 1996 Promotion, ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. 2000-2002 wiss. Assistentin am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln bei Prof. Lang, dort im Juli 2001 habilitiert, mehrfach ausgezeichnet. Ab 2002 Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmenssteuerrecht der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Ab 2006 Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. 2004-2012 erste Vizepräsidentin des Deutschen Hochschulverbandes. Seit 2006 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BMF. Ab 2010 wiss. Leitung des Berliner Institutes Finanzen und Steuern e.V. und Mitglied der Ständigen Deputation des djt e.V. Seit 2011 Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft sowie Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Seit 2008 gesamtverantwortliche Herausgeberin des Großkommentars zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht Herrmann/Heuer/Raupach. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts sowie das Einkommens- und Unternehmenssteuerrecht. Prof. Johanna Hey ist verheiratet mit dem Kölner Rechtsanwalt Florian Geyr
und Mutter zweier Kinder.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, Hannover (Stv. Vorsitzender)

Dr. Hubert Meyer, geb. 1959 in Nienburg/W.; Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; anschließend drei Jahre Assistent (Geschäftsführer) der dortigen Fakultät; Promotion mit einer Arbeit zum kommunalen Parteien- und Fraktionenrecht. 2. Juristische Staatsprüfung Dezember 1990. Von Januar 1991 bis Dezember 2005 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, seit Januar 2006 Geschäftsführendes Präsidialmitglied (Hauptgeschäftsführer) des Niedersächsischen Landkreistages. Mitherausgeber der NVwZ und der NordÖR; redaktioneller Beirat der NdsVBl.; seit 2012 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und Honorarprofessor an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen.

Gutachter

Prof. Dr. Florian Becker, LL.M., Kiel

Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M., Heidelberg

Referentin und Referenten

Prof. Dr. Peter Axer, Heidelberg

Stv. Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind, Hannover

Dr. Heike Spieker, Berlin

Vorsitzende

Prof. Dr. Johanna Hey, Köln

Stv. Vorsitzender

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, Hannover

Schriftführer

Richter Dr. Matthias Modrzejewski, Stuttgart

Referate

Mittwoch, 25. September
12:00 bis 13:15 Uhr

Diskussion

Mittwoch, 25. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 26. September
9:30 bis 13:00 Uhr

Diskussion und Beschlussfassung

Donnerstag, 26. September
14:00 bis 18:00 Uhr