Die Ständige Deputation

Neben der Mitgliederversammlung, die regelmäßig in jedem zweiten Jahr anlässlich des Deutschen Juristentages zusammentritt, ist die Ständige Deputation das wichtigste Organ des Vereins Deutscher Juristentag. Sie leitet den Verein und bereitet insbesondere die Deutschen Juristentage vor, indem sie über die Themen, Gutachter und Referenten bestimmt. Die Abteilungsberatungen der Deutschen Juristentage werden von Mitgliedern der Ständigen Deputation geleitet. Deren Mitglieder werden unmittelbar von allen Vereinsmitgliedern gewählt. Die Mitgliedschaft in der Ständigen Deputation endet mit Ablauf des dritten auf die Wahl folgenden Juristentages, wobei einmalige Wiederwahl zulässig ist.

Die Ständige Deputation wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, den Stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister, die zusammen den Geschäftsführenden Ausschuss bilden. Der Vorsitzende der Ständigen Deputation amtiert zugleich als Präsident der Deutschen Juristentage. Der Geschäftsführende Ausschuss ist Vereinsvorstand im Sinne von § 26 BGB und erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er wird unterstützt durch den Generalsekretär des Deutschen Juristentages, der die Geschäftsstelle des Vereins leitet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung.

Der Vorsitzende der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages
Richter des BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke


Ehrenmitglied des Deutschen Juristentages

Prof. Dr. Dr. h.c. Spiros Simitis,
Frankfurt a. M. (†)

Prof. Dr. Dres. h.c. Spiros Simitis: geb. 19.10.1934 (Athen, Gr); Studium u. Promotion, Univ. Marburg (1952-1956); Habilitation, Univ. Frankfurt/M. (1963); o. Professor, Univ. Giessen (1964-1969) u. Frankfurt (1969-); Direktor des Forschungskollegs Humanwissenschaften (2008-2012); Gastprof. u.a. an den Univ.: California, Berkeley (1976), Straßburg (1987-88), Paris (1990-2001), Yale (1981-2000); Hess. Datenschutzbeauftragter (1975-1991); Generalsekretär der Internationalen Zivilstandskommission (1966-1980); Vorsitzender der Expertenkommission des Europarates für Datenschutz (1982-1986), des Expertenrates der Europäischen Kommission für Sozialrechte (1998), des Deutschen Ethikrates (2000-2005); Mitgl. d. v. d. Europ. Kommission bestellten Rates für eine Datenschutzregelung (1993-1995); Ehrendoktor der Univ. Thrazien (1992), Athen (2003) u. „Chancellor’s citation“ der Univ. California, Berkeley (2010); Korrespondierendes Mitgl. der Athener Akademie (seit 2003); Ehrenmitgl. des Deutschen Juristentages (2002); Ernennung zum „Protagonisten der Europäischen Kultur“ durch die Univ. Florenz (2004).


Mitglieder der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages

Richter des BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke, Karlsruhe/Hannover (Vorsitzender)

Geb. 1962, in Lübeck. Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen, dort auch Promotion (1993) und Habilitation (1997) – Verleihung der Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht. Zwischen 1999 und 2012 Inhaber von strafrechtlichen Lehrstühlen an der Universitäten Saarbrücken, Marburg und Hannover, Rufe nach Bayreuth und Graz. Seit 2001 bis 2012 (mit Unterbrechungen) Richter am OLG im 2. Hauptamt (Oberlandesgerichte Saarbrücken und Celle). Seit Oktober 2012 Richter am BGH (1. Strafsenat) und Honorarprofessur an der Universität Hannover. Seit Juli 2018 Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Von 2009 bis 2013 Vorsitzender des Deutschen Juristen Fakultätentages. Er ist Mitherausgeber der NStZ und eines Kommentars zur StPO sowie Autor im Münchener Kommentar zum StGB zu zahlreichen Vorschriften des AT und BT sowie des JGG.

Prof. Dr. Johanna Hey, Köln (Stellvertretende Vorsitzende)

1990-1994 Studium an der Universität Würzburg. 1995-1997 Referendariat im OLG Bezirk Köln und 1996 Promotion, ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. 2000-2002 wiss. Assistentin am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln bei Prof. Lang, dort im Juli 2001 habilitiert, mehrfach ausgezeichnet. Ab 2002 Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmenssteuerrecht der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Ab 2006 Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. 2004-2012 erste Vizepräsidentin des Deutschen Hochschulverbandes. Seit 2006 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BMF. Ab 2010 wiss. Leitung des Berliner Institutes Finanzen und Steuern e.V. und Mitglied der Ständigen Deputation des djt e.V. Seit 2011 Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft sowie Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Seit 2008 gesamtverantwortliche Herausgeberin des Großkommentars zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht Herrmann/Heuer/Raupach. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts sowie das Einkommens- und Unternehmenssteuerrecht. Prof. Johanna Hey ist verheiratet mit dem Kölner Rechtsanwalt Florian Geyr
und Mutter zweier Kinder.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter, München/Köln (Schatzmeister)

Prof. Dr. Jochen Vetter, Dipl.-Ökonom, ist Rechtsanwalt und Partner im Münchener Büro von Hengeler Mueller. Er ist spezialisiert auf Fragen des Gesellschafts- und Konzernrechts, Umstrukturierungen, Compliance und Mergers & Acquisitions. Herr Vetter ist Honorarprofessor an der Universität zu Köln, Mitglied verschiedener Arbeitskreise, die sich mit rechtspolitischen unternehmensrechtlichen Fragen befassen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Fragen des Gesellschafts-, Konzern- und Übernahmerechts. Er gehört der Ständigen Deputation des djt seit 2010 an. 2006 war er Referent der wirtschaftsrechtlichen Abteilung des 66. Deutschen Juristentages.

Notarin Dr. Gesa Beckhaus, LL.M., Hamburg

Notarin in Hamburg. 2002-2007 Studium an der Bucerius Law School und in Buenos Aires, 2008 Wirtschaftsmediatorin (cvm), 2009-2011 Referendariat, zudem Wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; 2011-2012 Master of Laws an der New York University als ERP-Stipendiatin, 2012 Promotion an der Bucerius LawSchool, ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung, 2012-2015 Notarassessorin in Hamburg. Die Schwerpunkte ihrer notariellen Tätigkeit liegen im Bereich des Immobilienrechts sowie des Gesellschafts- und Erbrechts. Sie ist Mitglied des Stiftungsrates der BürgerStiftung Hamburg und Autorin zum Umwandlungsrecht im Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht. Ferner kommentiert sie zur Bundesnotarordnung. Gesa Beckhaus ist verheiratet und hat ein Kind.

Rechtsanwältin Dr. Susanne Clemenz, Gütersloh

Studium und Referendariat in Bielefeld. Seit August 1990 als Rechtsanwältin, seit 1993 als Fachanwältin für Arbeitsrecht bundesweit tätig. 1995 Promotion bei Prof. Dr. Hanns Prütting, Köln. Partnerin der Arbeitsrechtsboutique TSC Fachanwälte für Arbeitsrecht. Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung und Vertretung von Unternehmen, Organmitgliedern (Vorstände/ Geschäftsführer, Aufsichts- und Beiräte) und Führungskräften in allen Belangen des Arbeitsrechts. Mitglied des Ausschuss Arbeitsrecht im DAV, des Verbandsausschuss des DArbGV, des Vorstands der deutschen Sektion der IGRASS, der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht. Mitherausgeberin der NZA, Mit-herausgeberin AGB Arbeitsrechtkommentar, Autorin zahlreicher Literaturbeiträge und umfangreiche Vortragstätigkeit.

Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Bonn

Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht sowie Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn. Beraterin der Federal Trade Commission, Washington, D.C.; 1991 Promotion, 2000 Habilitation Universität Freiburg (Europäisierung des Wettbewerbsrechts); Rufe nach Hamburg, Lausanne. Ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (2006 – 2008); Mitglied des Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung (2006 – 2011), der Arbeitsgruppe „Perspektiven der Rechtswissenschaft“ des Wissenschaftsrates, des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht, des Vorstands der International Society of Family Law, des American Law Institute, der Academia Europaea sowie der Internationalen Expertenkommission für das Elitenetzwerk Bayern; Stv. Direktorin des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“; Mitglied des Hochschulrates der Universität Osnabrück und stv. Vorsitzende des Hochschulrates der Universität Bonn.

Prof. Dr. Martin Franzen, München

Geboren in Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg (1983-1985) und Berlin (1985-1988). 1. Juristisches Staatsexamen 1988, 2. Juristisches Staatsexamen 1991, beide in Berlin. 1991 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl von Dieter Heckelmann. Promotion (1993) und Habilitation (1999) an der Freien Universität Berlin.
1999 – 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz. Seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München. Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes (seit 2008) und Mitherausgeber der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA).
Dekan der Juristischen Fakultät (ab 01.10.2015)

Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Bonn

Geboren 1975. 1994/95 Studium der Pharmazie in Greifswald, 1995-1998 der Rechtswissenschaft in Bonn. Referendardienst 1999-2001. Promotion 2001 in Bonn mit einer strafprozessualen Dissertation. 2002-2004 Verwaltungsrichter und Rechtsanwalt; 2004-2009 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth. Habilitation 1/2009 für die Fächer Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht.
Seit Sommersemester 2009 W3-Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. 2014-2021 stellv. Richter am VerfGH NW; 2015-2021 im Nebenamt Richter am OVG NW. Seit 2020 ordentliches Mitglieder der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste (Klasse der Geisteswissenschaften). Seit 2020 Mitglied der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG.
Forschungsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Allgemeines & Europäisches Verwaltungsrecht, Wissenschaftsrecht, Umweltrecht, Pharmakologie & Toxikologie im Recht.

Prof. Dr. Beate Gsell, Richterin am OLG, München

Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Geschäftsführende Direktorin des Munich Center for Dispute Resolution, Mitglied des 14. Zivilsenats des OLG München (1/6-Stelle), 1997 Promotion (Tübingen), 2001 Habilitation (Bonn), 2002-2003 Professur für Bürgerliches Recht und Nebengebiete an der LMU München, 2003-2011 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privatrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Augsburg, Mitglied des Fachbeirats des Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law, Gesamtmitherausgeberin des BeckOGK (beck-online.GROSSKOMMENTAR) zum Zivilrecht, Mitherausgeberin der ZfPW (Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft) und der ZJS (Zeitschrift für das Juristische Studium).

Prof. Dr. Mathias Habersack, München

Prof. Dr. Mathias Habersack ist seit 1. April 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; zuvor war er – nach Promotion (1990) und Habilitation (1995) in Heidelberg – Lehrstuhlinhaber in Regensburg (1996-2000), Mainz (2000-2007) und Tübingen (2007-2011). Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Bankrecht. Er ist Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der DFG, des Vorstands der Vereinigung für Gesellschaftsrecht und des Vorstands der Bankrechtlichen Vereinigung, ferner Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (ZHR) und der Zeitschrift „Die Aktiengesellschaft“ (AG), Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum AktG, des Großkommentars zum HGB (Staub) und des Großkommentars zum GmbHG.

Richterin des BVerfG Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Karlsruhe

Studium in Kiel; 1. und 2. Staatsexamen in Schleswig-Holstein und Hamburg, Promotion bei Prof. Reuter (Kiel). Richterin am Amtsgericht, ab 1991 Mitglied des Senats für Banken- und Gesellschaftsrecht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Im Mai 2001 Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat für Versicherungs- und Erbrecht, später Mitglied auch des Notarsenats. Ab Februar 2011 Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (IV. Zivilsenat) und stellvertretende Vorsitzende des Anwaltssenats. Seit Dezember 2011 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Verschiedene wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich des Zivil- und Zivilprozessrechts. Verheiratet mit einem Rechtsanwalt.

Richter am BVerwG Prof. Dr. Christoph Külpmann, Leipzig/Bremen

Jahrgang 1972, verheiratet, zwei Kinder

Ab 1991 Studium in Göttingen, Galway (Irland) und Köln. 1. jur. Staatsexamen 1996. 1999 Promotion in Köln, ausgezeichnet mit dem Universitätspreis; Referendariat im Bezirk des OLG Köln (mit Stationen beim OLG Köln und dem Bundesverfassungsgericht ). 2. jur. Staatsexamen 2001. 2001 bis 2003 Rechtsanwalt im öffentlichen Recht bei Redeker Sellner Dahs & Widmaier in Bonn. 2003 bis 2009 Richter am Verwaltungsgericht Bremen (mit zwei jähriger Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht). 2009 bis 2013 Tätigkeit beim Senator für Justiz und Verfassung in Bremen, zuständig für das öffentliche Recht und die Landesgesetzgebung. 2011 Ernennung zum Senatsrat. 2013 Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht, seither tätig in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Senat. Seit 2017 Honorarprofessor in Bremen. Seit 2017 Mitglied des Verwaltungssenats bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland. Veröffentlichungen insbesondere zum Baurecht, zum Verwaltungsverfahrens-und Verwaltungsprozessrecht und zum Staatshaftungsrecht.

Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer, Freiburg i.Br.

Dr. Barbara Mayer ist Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten in Freiburg. Sie berät inhabergeführte Mittelständler genauso wie börsennotierte Konzerne bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen sowie Projekten in aller Welt. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Praxis ist die Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien im Kontext von Gesellschafterstreitigkeiten und bei der Nachfolgeplanung. Sie veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und ist Autorin und/oder Herausgeberin mehrerer juristischer Fachbücher zu GmbH, AG und SE.
Dr. Barbara Mayer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Straßburg (Faculté Internationale de Droit Comparé) sowie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie promovierte an der Universität Freiburg, absolvierte ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg und wurde im Jahr 1993 als Rechtsanwältin zugelassen. Vor ihrem Eintritt bei ADVANT Beiten im Jahr 2022 war sie viele Jahre lang Managing Partnerin einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, Hannover

Dr. Hubert Meyer, geb. 1959 in Nienburg/W.; Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; anschließend drei Jahre Assistent (Geschäftsführer) der dortigen Fakultät; Promotion mit einer Arbeit zum kommunalen Parteien- und Fraktionenrecht. 2. Juristische Staatsprüfung Dezember 1990. Von Januar 1991 bis Dezember 2005 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, seit Januar 2006 Geschäftsführendes Präsidialmitglied (Hauptgeschäftsführer) des Niedersächsischen Landkreistages. Mitherausgeber der NVwZ und der NordÖR; redaktioneller Beirat der NdsVBl.; seit 2012 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und Honorarprofessor an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen.

Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen, Berlin

Anke Müller-Jacobsen, Rechtsanwältin in Berlin. Nach dem Studium an der FU Berlin hat sie 1988/1991 die juristischen Staatsexamina abgelegt. Von Anfang an hat sie sich auf die Strafverteidigung konzentriert, inzwischen mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Mit sieben anderen Rechtsanwälten führt sie eine strafrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät am Berliner Gendarmenmarkt. Von 1999 –2012 war sie Vorstandsmitglied und ab 2007 Vizepräsidentin der RAK Berlin. Weiterhin ist sie u.a. Mitglied im Strafrechtsausschuss der BRAK sowie seit 2012 Richterin des Verfassungsgerichtshofes Berlin und Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages. Sie veröffentlicht gelegentlich in Fachzeitschriften und in Festschriften über strafrechtliche, strafprozessuale und berufsrechtliche Themen. Sie ist verheiratet – zusammen haben sie drei erwachsene Kinder. Sie joggt, fährt gern Fahrrad und im Winter Ski. Mit Engagement singt sie in einem ambitionierten Kirchenchor.

Ministerialdirektorin Dr. Heike Neuhaus, Berlin

Studium und Promotion an der Ruhr-Universität in Bochum; Referentin im Bundesministerium der Justiz von 1991 bis 1997; Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht von 1997 bis 1999; Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz von 1999 bis 2007; Unterabteilungsleiterin in der Strafrechtsabteilung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz von 2007 bis 2015; Leiterin der Abteilung Zentrale Aufgaben, Spionage und Völkerstrafrecht in der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof von 2015 bis 2022; Leiterin der Abteilung Rechtspflege im Bundesministerium der Justiz seit März 2022.

Vizepräsidentin des EGMR a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger, M.A., Köln

Angelika Nußberger ist seit 1.1.2011 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, seit 1.11.2015 Präsidentin der 5. Sektion und seit 1.2.2017 Vizepräsidentin. 2002 wurde sie nach ihrer Habilitation in München als Professorin für Völkerrecht, öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an die Universität zu Köln berufen und übernahm die Leitung des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung. Vor ihrer Tätigkeit in Straßburg war sie Prorektorin für Akademische Karriere, Diversität und Internationales an der Universität zu Köln, Mitglied der Sachverständigenkommission der Internationalen Arbeitsorganisation und stellvertretendes Mitglied der Venedigkommission des Europarats. Sie hatSlawistik, Neuere Deutsche Literatur und Romanistik sowie Rechtswissenschaft studiert. 2015 hat sie den Schader-Preis erhalten.

Präsident des KG Dr. Bernd Pickel, Berlin

Syndikusrechtsanwältin Dr. Friederike Rotsch, Königsstein im Taunus

1991 – 2001 Studium, Referendariat und Promotion in Passau, 2001 – 2005 Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller, seit 2005 Merck KGaA, verschiedene Positionen im Rechtsbereich, 2011 – 2014 Leiterin der Internen Revision, seit 2014 Group General Counsel, verantwortlich für Recht, Compliance, Datenschutz, Governance und Marken, seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrates der SAP SE und dort unter anderem Lead Independent Director, aktiv im Vorstand des Rechtsausschusses des BDI und im Vorstand des Rechtsausschusses des VCI, Mitglied im Förderausschuss des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, Mitglied im Präsidium des Bundesverband der Unternehmensjuristen, Mitglied der European General Counsel Association.

Präsident des BSG a.D. Prof. Dr. Rainer Schlegel, Berlin/Gießen

Rainer Schlegel trat 1987 in die Sozialgerichtsbarkeit ein. 1997 wurde er zum Richter, 2008 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt. Von 2010 bis Ende 2013 war er Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach Rückkehr an das Bundessozialgericht wurde er im Juli 2014 dessen Vizepräsident. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 wurde Rainer Schlegel zum Präsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Im Februar 2024 ist er in den Ruhestand eingetreten. Er ist Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Vorsitzender des Deutschen Sozialrechtsverbandes. Seine Themen sind u.a. Fragen zu den Grundlagen sozialer Sicherheit, ihre wirtschaftlichen, rechtlichen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen, zu Solidarität in der Gesellschaft und der Umgang des Staates mit seinen Bürgern.

Vors. Richterin am OLG Eva Voßkuhle, Freiburg i.Br.

Eva Voßkuhle ist seit April 2011 Vorsitzende des 18. Zivilsenats – Familiensenat – des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Studium in Freiburg, Genf und München, juristische Staatsexamina in München. 1992 Eintritt in die Bayerische Justiz, dort in verschiedenen Funktionen insbesondere im Justizministerium tätig, 1995/96 Teilnahme am einjährigen Lehrgang für Verwaltungsführung der Bayerischen Staatskanzlei, 1999 Wechsel in die baden-württembergische Justiz (Referatsleiterin im Justizministerium, verschiedene richterliche Funktionen, zuletzt 2006 bis 2008 Direktorin des Amtsgerichts Lörrach und ab 2008 Vizepräsidentin des Landgerichts Freiburg). Als Richterin war Eva Voßkuhle schwerpunktmäßig im Familienrecht und im Strafrecht tätig, so als mehrjährige Vorsitzende des Schöffengerichts, des Schwurgerichts sowie der Jugend(schutz)kammer.

Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin

Ist Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er wurde 1989 von der Universität Göttingen promoviert und dort 1997 habilitiert. Im Jahre 1995 erwarb er den Grad eines LL.M. von der University of Chicago Law School. Von 1999-2013 war Wagner Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Zivilprozessrecht sowie Konfliktmanagement an der Universität Bonn, 2003 Visiting Fellow am University College, London, und 2010/2011 Visiting Professor of Law, University of Chicago Law School. Er ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung und des Vorstands der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, Mitglied des European Law Institute und korrespondierendes Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste. Er ist Mitherausgeber des Archiv für die civilistische Praxis und der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff, Hamburg/Göttingen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff, geboren am 4. Februar 1971 in Hameln/Weser, verheiratet, zwei Kinder. Ab 1991 Studium in Göttingen, 1996 erste juristische Staatsprüfung, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Starck, Göttingen, und am Niedersächsischen Staatsgerichtshof, Bückeburg. Ab 2000 Referendariat in Hamburg und Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht), 2003 zweites juristisches Staatsexamen. 2004 Promotion an der Georg-August-Universität Göttingen, 2005 Habilitation ebenfalls in Göttingen, Erteilung der Lehrbefugnis für das Fachgebiet Öffentliches Recht einschließlich Steuerrecht. 2009 Verleihung des akademischen Titels „außerplanmäßiger Professor“.
2003 Zulassung als Rechtsanwalt, 2009 Ernennung zum Partner am Hamburger Standort der Sozietät GvW Graf von Westphalen mit Spezialisierung auf Verfassungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Präsident und Vorsitzender des I. Senats des Anwaltsgerichtshofes der Freien und Hansestadt Hamburg (Präsident seit 2017, Senatsvorsitzender seit 2013, Richter seit 2010), Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland (seit 2021). Vorsitzender des Vorstandes der gfr Gesellschaft für Rechtspolitik (Veranstalter der Bitburger Gespräche, Vorsitzender seit 2015, Vorstandsmitglied seit 2012). Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV, Vorsitzender seit 2021, Mitglied seit 2006). Mitherausgeber der „jM“ (juris – Die Monatszeitschrift, seit 2014).

Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Wien

ist Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Von 2011 bis 2019 war sie Professorin für Kriminalwissenschaften (deutsches, europäisches und internationales Strafrecht), Kriminologie und Kriminalpolitik an der Universität Bremen und Leiterin des Bremer Instituts für Kriminalwissenschaften. Ingeborg Zerbes wurde an der Uni Wien promoviert und habilitiert („Spitzeln, Spähen, Spionieren Sprengungstrafprozessualer Grenzen durch geheimen Zugriff auf Kommunikation“) und hat dort ihre wissenschaftliche Grundausbildung absolviert. 1997-2005 war sie außerdem Österreich-Referentin am MPI für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, 2000 bis 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Basel und 2005-2008 Stipendiatin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. In diese Zeit fallen Forschungsaufenthalte am MPI in Freiburg, an der Universität Basel und an der Hofstra University New York. Seit November 2011 war Ingeborg Zerbes Strafrechtsprofessorin an der Universität Bremen, seit Juni 2017 Studiendekanin. Sie ist Mitherausgeberin des European Criminal Law Review und der Kritischen Justiz und ist Mitglied der European Criminal Policy Initiative. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Europäischen- und Internationalen Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und im Strafprozessrecht.


Generalsekretär des Deutschen Juristentages

Rechtsanwalt Dr. Andreas Nadler, Bonn


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