Über uns

Der Deutsche Juristentag e.V. ist ein eingetragener Verein mit rund 5.000 Mitgliedern, der Juristinnen und Juristen aus allen Teilen der Bundesrepublik, aus allen Berufsgruppen, aus allen Generationen vereint. Ziel des Vereins ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen herbeizuführen. Da der Verein keine Interessenvertretung bestimmter beruflicher oder gesellschaftlicher Gruppen ist, hat sein Wort in der juristischen Öffentlichkeit und auch für den Gesetzgeber besonderes Gewicht.

In Fortführung der Tradition des 1860 gegründeten Deutschen Juristentages verfolgt der Verein den Zweck, auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der deutschen und der europäischen Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen herbeizuführen.

§ 2 Abs. 1 der Satzung

Zu diesem Zweck veranstaltet der Verein seit 1860 alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt den „Deutschen Juristentag“, einen Kongress mit 2.500 bis 3.500 Teilnehmern.


Unsere Struktur

Die Vereinsmitglieder sind in jedem zweiten Jahr anlässlich des Deutschen Juristentages zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Die Ständige Deputation als wichtigstes Organ des djt wird unmittelbar von allen Mitgliedern auf der Tagung oder durch Briefwahl gewählt. Sie leitet den Verein und bereitet insbesondere die Deutschen Juristentage vor, indem sie über die Themen, Gutachterinnen und Gutachter und Referentinnen und Referenten bestimmt. Der Vorsitzende der Ständigen Deputation amtiert zugleich als Präsident der Deutschen Juristentage. Der Geschäftsführende
Ausschuss wird aus der Mitte der Ständigen Deputation gewählt und ist Vereinsvorstand im Sinnes des § 26 BGB.

Erfahren Sie mehr über den Verein und seine Tätigkeiten: