Empfiehlt sich eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen und anderen Digitalunternehmen?

Wirtschaft und Gesellschaft werden zunehmend durch die dynamisch fortschreitende Digitalisierung beeinflusst. Getrieben wird diese Entwicklung insbesondere durch eine kleine Zahl global agierender Digitalunternehmen, die u.a. mit der systematischen Sammlung, Auswertung und Nutzung von Daten neue Geschäftsmodelle entwickeln und bestehende Markt- und Wettbewerbsstrukturen verändern. Neuen Wettbewerbern wird der Markteintritt durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren erschwert oder unmöglich gemacht. Zugleich stoßen Datenzugang und digitale Kooperationsmöglichkeiten gerade für kleinere und mittlere Marktteilnehmer nach wie vor auf Schwierigkeiten. Durch Datenverknüpfung und Informationssteuerung wird auch die Entscheidungssouveränität auf Nutzerseite eingeschränkt.

Diese Entwicklungen haben in den letzten Jahren zu zahlreichen prominenten behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen geführt, etwa in Sachen Google, Facebook und Booking.com. Doch das klassische Kartellrecht, mit dem in erster Linie auf die Herausforderungen reagiert wird, kommt an seine Grenzen. Längst stellt sich die Frage, ob die Grundregeln des wirtschaftlichen Wettbewerbs in Zeiten von „Big Tech“ noch passen. Die Gesetzgeber haben inzwischen reagiert: In Deutschland wurde nach Vorarbeiten der Expertenkommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ im Januar 2021 das GWB-Digitalisierungsgesetz (10. GWB-Novelle) verabschiedet. Die Befugnisse des Bundeskartellamts beim Vorgehen gegen Missbräuche in der digitalen Welt wurden geschärft. Auf europäischer Ebene wird mit Verordnungen wie dem Digital Markets Act der Versuch unternommen, die sog. digitalen „Gatekeeper“ zu regulieren. Hier tritt eine eigenständige Plattformregulierung neben die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts.

Die wirtschaftsrechtliche Abteilung wird auf Basis des aktualisierten Gutachtens und der Referate aus den Blickwinkeln von Wissenschaft, Aufsicht und Digitalwirtschaft darüber beraten, welche rechtlichen Herausforderungen bei den tiefgreifenden Veränderungen der Wirtschaft durch die digitalen Plattformen im Vordergrund stehen und wie ihnen angemessen begegnet werden kann. In diesem Zusammenhang werden die aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen und der Einstieg in die Digitalregulierung zu bewerten sein. Schließlich soll den Fragen eines (künftigen) schlüssigen Regelungskonzepts und der für die Regulierung richtungsweisenden Prinzipien nachgegangen werden.

Rechtsanwalt Dr. Peter Hemeling, München (Vorsitzender)

Rechtsanwalt in München. Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn. Nach dem 2. Staatsexamen in Hamburg Promotion und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen. Von 1986 – 2001 Syndikusanwalt der Dresdner Bank in Frankfurt am Main und ab 2001 bis März 2018 Syndikusanwalt der Allianz SE in München, von Juli 2004 bis Ende 2016 als Chefsyndikus des Allianz-Konzerns. Außerhalb der Anwaltstätigkeit ist Herr Dr. Hemeling insbesondere im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts in verschiedenen Vereinigungen und mit diversen Publikationen aktiv.

In der Zeit von Oktober 2001 bis Juli 2004 arbeitete Herr Dr. Hemeling in der Allianz Rechtsabteilung mit Schwerpunkten im Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A. Zuvor war er knapp 15 Jahre als Syndikusanwalt auf der Bankenseite in Frankfurt tätig.

Herr Dr. Hemeling ist außerhalb des Unternehmens insbesondere im Bereich des Gesellschafts- und des Kapitalmarktrechts in verschiedenen Vereinigungen und in Form von Publikationen aktiv.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter, München/Köln (Stv. Vorsitzender)

Prof. Dr. Jochen Vetter, Dipl.-Ökonom, ist Rechtsanwalt und Partner im Münchener Büro von Hengeler Mueller. Er ist spezialisiert auf Fragen des Gesellschafts- und Konzernrechts, Umstrukturierungen, Compliance und Mergers & Acquisitions. Herr Vetter ist Honorarprofessor an der Universität zu Köln, Mitglied verschiedener Arbeitskreise, die sich mit rechtspolitischen unternehmensrechtlichen Fragen befassen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Fragen des Gesellschafts-, Konzern- und Übernahmerechts. Er gehört der Ständigen Deputation des djt seit 2010 an. 2006 war er Referent der wirtschaftsrechtlichen Abteilung des 66. Deutschen Juristentages.

Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Düsseldorf (Gutachter)

Prof. Dr. Rupprecht Podszun ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dort Direktor des Instituts für Kartellrecht. Er ist zudem Affiliated Research Fellow am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München. Von 2013 bis 2016 war er Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Bayreuth. 2017 war er Visiting Scholar der Law Faculty der University of Cambridge. Herr Podszun hat in Heidelberg, London und München Jura studiert und vor seinem Gang in die Wissenschaft zwei Jahre lang im Bundeskartellamt gearbeitet. Er ist Vizepräsident der Academic Society for Competition Law (ASCOLA). Für seine Lehre wurde er mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Ars Legendi Fakultätenpreis Rechtswissenschaften.

Herr Podszun befasst sich schwerpunktmäßig mit Kartellrecht und UWG. Er war gutachterlich u.a. für das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesjustizministerium tätig. Derzeit engagiert er sich zudem für das Projekt „Staatliche Gerichte stärken“. Regelmäßig schreibt er im Düsseldorfer Kartellrechtsblog www.d-kart.de. Kontakt: LS.Podszun(at)hhu.de.

Vizepräsident des BKartA Prof. Dr. Konrad Ost, LL.M., Bonn (Referent)

Studium in Münster, Heidelberg, Singapur und Cambridge (GB). Juristische Staatsexamina 1996 und 1998 in Baden-Württemberg. 2001 Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach verschiedenen Positionen im Bundeskartellamt dort von 2008 bis 2010 Leiter Prozessführung und Recht. 2010 bis 2015 Leiter der Abteilung Grundsatzfragen des Kartellrechts, seitdem Vizepräsident des Bundeskartellamtes. Kuratoriumsmitglied des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V. (FIW). Mitglied der Beiräte der Marktwächter Finanzen sowie der Marktwächter Digitale Welt. Seit 2015 Honorarprofessor für Kartellrecht an der Universität Bonn.

Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M., Berlin (Referentin)

Prof. Dr. Heike Schweitzer, Professorin für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2014-2018 Professorin an der Freien Universität Berlin, zuvor an der Universität in Mannheim (2010-2014) und am EUI in Florenz (2006-2010). Forschungsschwerpunkte sind das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht sowie der Rechtsvergleich mit dem U.S. Antitrust-Recht, das europäische Wirtschafts- und Wirtschaftsordnungsrecht, das Beihilfenrecht sowie das Recht der digitalen Wirtschaft. Sie ist Mitglied des Kronberger Kreises (seit 2014) und war Ko-Vorsitzende der Regierungskommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ (bis September 2019). Von April 2018 bis März 2019 war sie Sonderberaterin der EU Kommissarin Vestager für Digitalisierung und Wettbewerbspolitik.

Rebekka Weiß, LL.M., Berlin (Referentin)

Rebekka Weiß ist seit 2017 im Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation & Neue Medien e.V. (Bitkom) tätig, leitet dort die Abteilung für Vertrauen und Sicherheit und betreut unter anderem die inhaltliche Arbeit rund um Datenschutz und Wettbewerbs- sowie Kartellrecht.

Rebekka Weiß ist Volljuristin und hat zusätzlich den Master of Laws in „Intellectual Property and the Digital Economy“ an der University of Glasgow erworben. Sie studierte in Potsdam und Lausanne (Schweiz) und hat ihr zweites Staatsexamen abgeschlossen. Praktische Erfahrungen sammelte sie in ihrer 5-jährigen Kanzleitätigkeit, unter anderem schwerpunktmäßig im Bereich Datenschutz und Wettbewerbsrecht.

Vorsitzender

Rechtsanwalt Dr. Peter Hemeling, München

Stv. Vorsitzender

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter, München/Köln

Schriftführer

Rechtsanwalt Dr. Daniel Schubmann, Hannover

Gutachter

Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Düsseldorf

Referenten

Vizepräsident des BKartA Prof. Dr. Konrad Ost, LL.M., Bonn

Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M., Berlin

Rebekka Weiß, LL.M., Berlin

Referate

Mittwoch, 21. September
12:00 bis 13:15 Uhr

Diskussion

Mittwoch, 21. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 22. September
9:30 bis 13:00 Uhr

Diskussion und Beschlussfassung

Donnerstag, 22. September
14:00 bis 18:00 Uhr