Altersvorsorge und Demographie – Herausforderungen und Regelungsbedarf

Die sogenannte Standardrente aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 1.538,55 Euro/Monat. Dafür muss ein „Eckrentner“ 45 Jahre lang Beiträge aus einem Durchschnittslohn zahlen (3.461,75 Euro/Monat). Die tatsächlich gezahlten durchschnittlichen Renten liegen aber weit darunter. In den alten Bundesländern haben Männer durchschnittlich 1.179 Euro Rente im Monat, Frauen 801 Euro (Stand 2021) erhalten. Die erhoffte Breitenwirkung betrieblicher und privater Altersvorsorge als weiterer Quellen der Altersvorsorge blieb bisher aus. Dies wiegt umso schwerer, als das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung – das Umlageverfahren – durch die demografische Entwicklung vor enorme Herausforderungen gestellt ist. Lag die Lebenserwartung im Jahr 1960 für Männer bei 66,9 und für Frauen bei 72,4 Jahren, haben Frauen heute eine Lebenserwartung von 83,4 Jahren, Männer von 78,6 Jahren. Längere Lebenserwartung bedeutet aber auch längere Rentenbezugszeit. Diese betrug 1960 rund 9,9 Jahre. 2020 waren es bereits 20,2 Jahre. Zudem entwickelt sich das Zahlenverhältnis zwischen abhängig Beschäftigten und sonstigen Beitragszahlern zur Zahl der Rentner kritisch. Der Anteil der Bevölkerung unter 18 Jahren liegt derzeit bei nur 16,5 %. Im Jahr 2025 wird der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahre rechnerisch rund 53 % der Gesamtbevölkerung ausmachen, im Jahr 2050 fast 74 %. Kommen heute auf 100 Beitragszahler knapp 56 Altersrentner, werden es 2030 bereits 67 sein, im Jahr 2050 etwa 77. Die Belastung der abhängig Beschäftigten mit Beiträgen und Steuern wird unter sonst gleichen Bedingungen also in Zukunft absehbar steigen.

Unter Berücksichtigung der demografischen und ökonomischen Rahmendaten geht die arbeits­ und sozialrechtliche Abteilung des 73. djt der Frage nach, welche gesetzlichen Maßnahmen in den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge unter den Rahmenbedingungen des Grundgesetzes erforderlich und möglich sind, um einerseits einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter zu erhalten und andererseits eine nachhaltige, ausgewogene Lastenverteilung zwischen denjenigen zu erreichen, die mit ihren Beiträgen und Steuern für die Leistungen der Rentner und Pensionäre aufkommen müssen und jenen, die Leistungen der Altersvorsorge beziehen. Diskutiert werden u.a.: Erhöhung des Renteneintrittsalters, Absenkung des Leistungsniveaus, Erhöhung der Beiträge, Ausweitung der Bemessungsgrundlagen, Einbeziehung weiterer Personenkreise in die Rentenversicherung, das Verhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung zu konkurrierenden Sicherungssystemen wie der Beamtenversorgung und berufsständischen Versorgungswerken, Versicherungsfreiheit, Sozialpartnermodell bei betrieblicher Altersvorsorge und „Opting­out“ sowie verpflichtende private Altersvorsorge.

Präsident des BSG Prof. Dr. Rainer Schlegel, Kassel/Gießen (Vorsitzender)

Rainer Schlegel trat 1987 in die Sozialgerichtsbarkeit ein. 1997 wurde er zum Richter, 2008 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt. Von 2010 bis Ende 2013 war er Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach Rückkehr an das Bundessozialgericht wurde er im Juli 2014 dessen Vizepräsident. Seit dem 1. Oktober 2016 ist Rainer Schlegel zum Präsidenten des Bundessozialgerichts ernannt worden. Er ist Honorarprofessor an der Justus-Liebig- Universität Gießen und Vorsitzender des Deutschen Sozialrechtsverbandes.

Seine Themen sind u.a. Fragen zu den Grundlagen sozialer Sicherheit, ihre wirtschaftlichen, rechtlichen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen, zu Solidarität in der Gesellschaft und der Umgang des Staates mit seinen Bürgern.

Prof. Dr. Martin Franzen, München (Stv. Vorsitzender)

Geboren in Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg (1983-1985) und Berlin (1985-1988). 1. Juristisches Staatsexamen 1988, 2. Juristisches Staatsexamen 1991, beide in Berlin. 1991 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl von Dieter Heckelmann.

Promotion (1993) und Habilitation (1999) an der Freien Universität Berlin. 1999 – 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz. Seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München.

Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes (seit 2008) und Mitherausgeber der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA).

Dekan der Juristischen Fakultät (ab 01.10.2015)

Rechtsanwältin Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M., Berlin/Hamburg (Stv. Vorsitzende)

Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M., Studium und Promotion an der Universität zu Köln, Auslandsstudien an der Université d’Auvergne und Columbia University New York, Referendariat beim Kammergericht Berlin und Supreme Court of Israel, ist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht, deren Berliner Büro sie 2011 gegründet hat. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät seit 1999 Unternehmen zu allen Bereichen des Arbeitsrechts, v. a. zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Compliance/Datenschutz sowie zu Restrukturierungen und Transaktionen/Betriebsübergängen. Sie ist Lehrbeauftragte der Bucerius Law School, Hamburg, und vielfältig als Fachautorin und Referentin tätig. Frau Prof. Dr. Mengel gehört dem Verbandsausschuss des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, dem Ausschuss Arbeitsrecht der BRAK und dem Ausschuss Corporate Social Responsibilty und Compliance des DAV an. Seit 2014 ist sie Mitglied der Ständigen Deputation des djt. Honorarprofessorin der Bucerius Law School, Hamburg, seit 2017.

Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster (Gutachter)

Studium der Rechtswissenschaft in Bonn 1970 bis 1975

1. juristisches Staatsexamen 1975 in Köln

Wissenschaftlicher Assistent 1975 bis 1981 an der Freien Universität  Berlin Fachbereich Rechtswissenschaft

2. juristisches Staatsexamen 1980 in Berlin

Promotion an der FU Berlin 1980

Forschungsaufenthalt in Washington, D.C., USA 1980/81

Habilitation 1988 in Bonn für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit

1989 bis 1991 Professur für Bürgerliches Recht mit Nebengebieten an der Universität Augsburg

1991 bis 1994 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der FernUniversität Hagen

1993/1994 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FernUniversität Hagen

1994 bis 2017 Lehrstuhl für Sozialrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

2008 bis 2010 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Emeritus seit 2017

Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Freiburg i. Br. (Referent)

Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Freiburg i. Br. (Referentin)

Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Poitiers (1991-1996); Rechtsreferendariat in Münster und Brüssel (1997-1999); Promotion 1998, Habilitation und Verleihung der Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Privatversicherungsrecht 2005; von 2000 bis 2006 wissenschaftliche Assistentin bei Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; seit 2006 Direktorin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht und Inhaberin des Lehrstuhls für Sozialrecht an der Albert Ludwigs-Universität Freiburg; Vorsitzende des Vermittlungsausschusses der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts im Erzbistum Freiburg; Stellvertretende Vorsitzende der Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V („Heilmittel-Schiedsstelle“); Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Sozialrechtsverbandes; Mitherausgeberin der „Neuen Zeitschrift für Sozialrecht“ (NZS) und der Zeitschrift „Sozialrecht Aktuell“; Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der „Vierteljahresschrift für Sozial- und Arbeitsrecht“ (VSSAR); Forschungsschwerpunkte im Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerlichen Recht.

Präsidentin der DRV Gundula Roßbach, Berlin (Referentin)

Gundula Roßbach arbeitete nach ihrem Fachhochschulstudium zur Diplom-Verwaltungswirtin (1983 – 1986) zunächst in der Kommunalverwaltung. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn (1988 – 1993), gefolgt vom Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz. Nach einer Tätigkeit als Sozialreferentin beim Landkreistag Brandenburg wechselte sie 1997 zur Deutschen Rentenversicherung (DRV). Unter anderem gehörte sie ab 2006 der Geschäftsführung der DRV Berlin-Brandenburg an und wurde dort 2009 Geschäftsführerin. 2014 wurde Gundula Roßbach Mitglied des Direktoriums der DRV Bund. Seit dem 1. Januar 2017 ist sie deren Präsidentin.

Vorsitzender

Präsident des BSG Prof. Dr. Rainer Schlegel, Kassel/Gießen

Stv. Vorsitzende

Prof. Dr. Martin Franzen, München

Rechtsanwältin Prof. Dr. Anja Mengel, LL. M., Berlin/Hamburg

Schriftführerin

Richterin am SG Barbara Geiger, Kassel

Gutachter

Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster

Referenten

Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld, Freiburg i. Br.

Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Freiburg i. Br.

Präsidentin der DRV Gundula Roßbach, Berlin

Referate

Mittwoch, 21. September
10:30 bis 11:45 Uhr

Diskussion

Mittwoch, 21. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 22. September
9:30 bis 13:00 Uhr

Diskussion und Beschlussfassung

Donnerstag, 22. September
14:00 bis 18:00 Uhr